Auftragswert und Leistungsgegenstand
Um die korrekte Entscheidung hinsichtlich Schwellenwert und damit auch Verfahrensordnung und Verfahrensart treffen zu können, ist der Auftraggeber dazu angehalten den Wert des Leistungsgegenstandes in € (Euro) (netto) zu schätzen bzw. zu ermitteln (Auftragswertschätzung). Die Auftragswertschätzung zählt demnach zu dem ersten Schritt bei der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens.
Um eine Auftragswertschätzung durchführen zu können, muss also der Umfang der Leistung schon im Vorfeld durch den Auftraggeber abgesteckt bzw. definiert und gleichzeitig bepreist werden. Dabei sollte der Auftraggeber sich nicht nur auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit verlassen, sondern auch den aktuellen Markt und die Entwicklungen im Auge behalten. Die Auftragswertschätzung hat gleichzeitig den Vorteil, dass der Auftraggeber grob die auf ihn zukommenden Kosten bereits mit Beginn der Ausschreibung vor Augen hat.
Doch nicht für die Auftragswertschätzung ist die Auseinandersetzung mit dem Leistungsgegenstand von Beginn an von großer Bedeutung. Ausgehend von dieser Zusammenfassung kann entsprechend die Leistungsbeschreibung für das bevorstehende Vergabeverfahren erfasst werden.
Eine Leistungsbeschreibung ist ein zentraler Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren. Sie definiert im Detail die Anforderungen und Erwartungen an die zu erbringenden Leistungen, seien es Lieferungen, Dienstleistungen oder Bauleistungen. Eine erschöpfende Leistungsbeschreibung umfasst alle relevanten Informationen und Spezifikationen, die für die Erbringung der Leistung notwendig sind.
Steht die Auftragswertschätzung auf Basis der Definition des Leistungsgegenstandes, kann in die weitere Bearbeitung der Inhalte sowie in die Definition der Eignungskirterien eingestiegen werden.