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eVergabe

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung der elektronischen Vergabe (eVergabe) zum 18.10.2018 wurden elektronische Informations- und Kommunikationsmittel zum Standard in Vergabeverfahren. Parallel dazu sind seitens der Vergabestelle des Bundesministeriums des Inneren (BMI) Standards diesbezüglich als Empfehlung entwickelt und allgemein bekannt gemacht worden (sogenannte XVergabe).

Die eVergabe bezeichnet die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren im öffentlichen Beschaffungswesen. Dies umfasst alle Phasen des Vergabeverfahrens von der Vorbereitung, über die Auswertung bis hin zum Abschluss eines Vergabeverfahrens.

In der Europäischen Union gibt es verbindliche Vorgaben zur eVergabe, um die Nutzung elektronischer Mittel im Vergabeverfahren zu fördern. Die Richtlinien 2014/24/EU (Vergaberichtlinie) und 2014/25/EU (Sektorenrichtlinie) fordern die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. In Deutschland sind diese Vorgaben in den nationalen Vergaberechtsvorschriften umgesetzt, wie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Wesentliche Merkmale der eVergabe

Elektronische Bekanntmachung:

Vergabeverfahren werden auf speziellen Vergabeplattformen veröffentlicht, auf die alle potenziellen Bewerber/Bieter zugreifen können.

Elektronische Kommunikation:

Alle Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Bewerber/Bietern erfolgt elektronisch, einschließlich der Bereitstellung von Vergabeunterlagen, der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen und der Übermittlung von Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahme- und Vergabeunterlagen.

Ein Beispiel für ein eVergabeportal ist das Digital Tender Portal des EDIH Thuringia, daisi by BPV.

Mehr Informationen erhalten Sie über BPV Consult GmbH – daisi by BPV und den Service -Digital Tender Portal Self-Test: daisi by BPV kennenlernen.

Elektronische Antrags-/Angebotsabgabe:

Bewerber/Bieter reichen ihre Teilnahmeanträge/Angebote elektronisch über die Vergabeplattform ein. Dies gewährleistet eine sichere, nachvollziehbare und termingerechte Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote.

Die Teilnahmeanträge/Angebote werden verschlüsselt und erst zum Zeitpunkt der Submission (Antrags-/Angebotsöffnung) entschlüsselt.

Elektronische Antrags-/Angebotsöffnung (Submission):

Die Teilnahmeanträge/Angebote werden elektronisch geöffnet und protokolliert. Dabei werden alle relevanten Informationen dokumentiert und für die Nachprüfung gespeichert.

Elektronische Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss:

Die Zuschlagserteilung und der Vertragsabschluss müssen ebenfalls elektronisch abgewickelt werden. Der Auftraggeber informiert die Bieter elektronisch über die Vergabeentscheidung und schließt den Vertrag digital ab.

Ziel der eVergabe ist es, die Vergabeverfahren dem Grundsatz nach effizienter, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und dabei den administrativen Aufwand zu reduzieren.