Aufklärung und Nachforderung
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens kann es notwendig sein, eine Aufklärung und/oder Nachforderung durchzuführen, um Unklarheiten zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge/Angebote den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Diese Schritte dienen dazu, den Vergabeprozess transparent, fair und rechtskonform zu gestalten.
Gründe für die Durchführung einer Aufklärung und/oder Nachforderung
Unklarheiten im Teilnahmeantrag/Angebot:
Aufklärung: Wenn bestimmte Aspekte eines Angebots unklar sind oder zusätzliche Informationen benötigt werden, um das Angebot vollständig zu verstehen.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen:
Nachforderung: Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen oder Nachweise fehlen, die für die Bewertung des Teilnahmeantrags/Angebots notwendig sind.
Hinweis: Für die Aufklärung/Nachforderung von leistungsbezogenen Aspekten ist zu berücksichtigen, dass diese zwar hiterfragt werden dürfen; die Beantwortung darf sich jedoch nicht auf die inhaltliche Bewertung auslösen, bspw. der Preis verbessert sich.
Betreffend der Aufklärung/Nachforderung sind die jeweils in der betroffenen Verfahrensordnungen rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Wie sollte bestmöglich im Rahmen der Aufklärung / Nachforderung vorgegangen werden:
Ermittlung des Bedarfs:
Identifizierung unklarer Punkte oder fehlender Unterlagen in den Teilnahmeanträgen/Angeboten.
Kommunikation:
Schriftliche Aufforderung an den betroffenen Bewerber/Bieter mit klarer Fragestellung oder Nachforderungsbitte und Angabe einer Frist.
Bearbeitung der Rückmeldungen:
Prüfung der erhaltenen Antworten oder nachgereichten Unterlagen und Dokumentation der Ergebnisse.
Dokumentation und Transparenz:
Vollständige Dokumentation aller Schritte und Entscheidungen in der Vergabeakte bzw. innerhalb des Vergabe-/Prüfungsvermerks, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Durch eine sorgfältige Durchführung der Aufklärung und/oder Nachforderung wird sichergestellt, dass der Vergabeprozess transparent, fair und rechtskonform bleibt. Dies trägt zur Qualität der Antrags-/Angebotsbewertung bei und minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten.
Je nach Verfahrensart wird davon abgeleitet die Vergabeentscheidung getroffen.
Bei der Verfahrensart, die Verhandlungen inkludiert, kann auf die formale Abfrage der Aufklärung/Nachforderung verzichtet werden. Eine notwendige Aufklärung/Nachforderung kann im Rahmen des Verhandlungsgespräches je Bieter vorgenommen werden.