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Bekanntmachung vergebener Auftrag

Nach erfolgter Zuschlagserteilung ist die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags ein wesentlicher Schritt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Vergabeverfahren zu gewährleisten und das Vergabeverfahren vollumfänglich abzuschließen. Die Bekanntmachung muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, die je nach Schwelle (Unter-/Oberschwelle) unterschiedlich ausfallen.

Bekanntmachung im Oberschwellenbereich

Inhalt

Name und Anschrift des Auftraggebers.

Art des Auftrags (z.B. Bauauftrag, Lieferauftrag, Dienstleistungsauftrag).

Verfahrensart (z.B. offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren).

Datum der Zuschlagserteilung.

Name und Anschrift des erfolgreichen Bieters.

Auftragswert und wesentliche Bedingungen des Vertrags.

Gründe für die Auswahl des erfolgreichen Angebots, insbesondere wenn der Preis nicht das allein ausschlaggebende Kriterium war.

Anzahl der eingegangenen Angebote.

Veröffentlichung

Vergabeplattformen: Die Bekanntmachung muss auf den einschlägigen Vergabeplattformen veröffentlicht werden, wie z.B. im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED – Tenders Electronic Daily) und in nationalen Vergabeportalen.

Fristen: Die Bekanntmachung sollte unverzüglich nach Zuschlagserteilung erfolgen, in der Regel innerhalb von 30 Tagen.

Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

Inhalt

Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle,

Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren,

Verfahrensart,

Art und Umfang der Leistung und

Zeitraum der Leistungserbringung.

Veröffentlichung

Nationale Vergabeplattformen: Die Bekanntmachung erfolgt auf nationalen und regionalen Vergabeplattformen oder anderen geeigneten Medien.

Fristen: Auch hier sollte die Bekanntmachung zeitnah, vorzugsweise innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlagserteilung, veröffentlicht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie über den DÖE – Datenservice Öffentlicher Einkauf.

Sobald das Verfahren offiziell digital mittels Zuschlag und Bekanntmachung beendet wurde, kann davon die Destatis-Meldung vorbereitet und versandt werden sowie die Vergabeakte vervollständigt und abgeschlossen werden.