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Destatis-Meldung

Mit Abschluss eines Vergabeverfahrens ist in Deutschland durch öffentliche Auftraggeber unter bestimmten Umständen eine Vergabestatistik-Meldung an das Statistische Bundesamt erforderlich. Diese Meldepflicht dient der Erfassung und Analyse öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um Transparenz zu gewährleisten und die Wirksamkeit der öffentlichen Beschaffung zu bewerten.

Hierzu ist grundsätzlich die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) zu berücksichtigen. Gem. §§ 1 und 2 VergStatVO sind Meldungen dann zu tätigen, wenn der EU-Schwellenwert erreicht wurde, aber auch unterhalb der Schwellenwerte ab 25.000,00 €. Diese Meldung hat 60 Tage nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.

Die Meldung an das Statistische Bundesamt umfasst verschiedene Informationen, darunter:

Art und Umfang des Auftrags: Beschreibung des beschafften Produkts oder der Dienstleistung.

Verfahrensart: Angabe des durchgeführten Vergabeverfahrens.

Zuschlagskriterien: Informationen zu den Kriterien, die zur Zuschlagserteilung geführt haben.

Auftragnehmer: Angaben zum erfolgreichen Bieter bzw. Auftragnehmer.

Wert des Auftrags: Finanzielle Details des vergebenen Auftrags.

Mehr Informationen erhalten Sie über das Statistisches Bundesamt – Destatis oder das Bundeskartellamt - Vergabestatistik.