Abschlussbedingungen
Besonderheiten bei KMU
Die Europäische Kommission definiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anhand von drei Kriterien: Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme. Hier sind die aktuellen Definitionen für KMU gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission:
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter und entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
- Kleinunternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
- Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Definitionen sich auf den konsolidierten Jahresabschluss beziehen, d.h. alle verbundenen Unternehmen werden berücksichtigt. Die Einstufung als KMU hat Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten, die ein Unternehmen in Anspruch nehmen kann. Bei vielen Förderprogrammen gibt es eine höhere Förderquote für KMU bzw. sind manche Förderprogramme ausschließlich für KMU ausgelegt.