Wahl der Verfahrensart
Im Rahmen des Vergaberechts stehen verschiedene Verfahrensarten zur förmlichen Durchführung von Vergabeverfahren zur Verfügung, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Abläufe haben. Diese Verfahrensarten dienen der transparenten, wettbewerbsorientierten und fairen Vergabe öffentlicher Aufträge.
Dabei wird grundsätzlich in
- einstufige Verfahren
- mehrstufige Verfahren und
- mehrstufige Verfahren mit Verhandlungen
unterschieden.
Im Rahmen eines ...
... einstufigen Verfahrens (bspw. Öffentliche Ausschreibung) erfolgt die Auswahl des Auftragnehmers nur in einem einzigen Schritt; in dieser Phase wird die Eignungs- als auch die Preisprüfung vorgenommen und direkt der Zuschlag erteilt.
... mehrstufiges Verfahrens (bspw. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb) erfolgt die Auswahl des Auftragnehmers in zwei Schritten; in der ersten Phase wird die Eignungsprüfung vorgenommen, nur die qualifizierten Unternehmen werden in der zweiten Phase zur Angebotsabgabe aufgefordert (in dieser Phase wird ebenfalls der Zuschlag erteilt).
... mehrstufigen Verfahrens inkl. Verhandlungen (bspw. Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) erfolgt die Auswahl des Auftragnehmers in mehreren Schritten; identisch wie bei einem mehrstufigen Verfahren sind Eignungs- und Preisprüfung durch zwei Schritte abgegrenzt, hinzu kommt das Verhandlungen geführt werden.
Für die Durchführung von Vergabeverfahren stehen die folgenden Verfahrensarten zur Verfügung:
| Unterschwelle | Oberschwelle | |
| Einstufiges Verfahren | Öffentliche Ausschreibung |
Offenes Verfahren |
| Beschränkte Ausschreibung ohneTeilnahmewettbewerb | - | |
| Mehrstufiges Verfahren | Beschränkte Ausschreibung mitTeilnahmewettbewerb | Nicht offenes Verfahren |
| Mehrstufiges Verfahren mit Verhandlungen | Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb | |
| - | Wettbewerblicher Dialog | |
| - | Innovationspartnerschaft |
Außerdem steht noch die Direktvergabe (Freihändige Vergabe) zur Verfügung. Die Direktvergabe ist ein Verfahren, bei dem der Auftrag direkt an ein Unternehmen vergeben wird, ohne ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
Für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens ist demnach die Festlegung der Verfahrensordnung und Wahl der Verfahrensart Grundvoraussetzung, damit der Rahmen der weiteren standardisierten Vorgehensweise gesteckt ist und davon ausgehend der Leistungsgegenstand nebst Kriterien und Mindestanforderungen definiert werden kann.
Welche Verfahrensart dem öffentliche Auftraggeber frei nach zur Verfügung steht, regelt jede Verfahrensordnung individuell. Man muss nicht immer der freien Wahl nach vorgehen, sondern kann auch mit Ausnahme und einem entsprechenden Vermerk von den Vorgaben abweichen. Denn die Wahl der passenden Verfahrensart hängt dabei aber auch vor allem von der Art des Auftrags, dem geschätzten Auftragswert und den spezifischen Umständen des Beschaffungsvorhabens ab.