Vergaberecht
Vergaberecht umfasst die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die die Vergabe öffentliche Aufträge durch staatliche Stellen und andere öffentliche Auftraggeber regeln. Es dient dazu, sicherzustellen, dass die Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei erfolgt.
Noch bis 2018 wurden Vergabeverfahren analog durchgeführt; ab Oktober 2018 wurde jedoch die elektronische Vergabe (kurz: eVergabe) zur Pflicht.
Es umfasst eine Vielzahl von nationalen als auch europäischen Rechtsvorschriften sowie internationalen Abkommen. Es dient dazu, sicherzustellen, dass die Grundsätze zur Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei erfolgt. Damit hat Vergaberecht das grundsätzliche Ziel, den Wettbewerb zu fördern, Korruption zu verhindern und eine wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Vergaberecht
1.1 eVergabe
1.2 Grundsätze des Vergaberechts
1.5 Schwellenwert
2. Vorbereitung eines Vergabeverfahrens
2.1 Auftragswert und Leistungsgegenstand
2.3 Wertungs- und Zuschlagskriterien
2.4 Teilnahme- und Vergabeunterlagen
2.5 Aufforderung zur Antrags-/Angebotsabgabe - Auftragsbekanntmachung
3. Durchführung eines Vergabeverfahrens
3.1 Bewerber- und Bieterfragen
3.2 Rügen
3.3 Aktualisierung und Ergänzung der Vergabeunterlagen
4. Auswertung eines Vergabeverfahrens
4.1 Submission
4.2 Formale Prüfung auf Vollständigkeit / Eignungsprüfung
4.3 Fachliche Prüfung und Wertung
4.4 Aufklärung und Nachforderung
4.5 Verhandlungen
4.7 Rückversetzung / Aufhebung
5. Abschluss und fortlaufende Dokumentation eines Vergabeverfahrens
5.3 Zuschlag
5.4 Bekanntmachung vergebener Auftrag
5.5 Destatis-Meldung
5.6 Dokumentation: Vergabevermerk und -akte
6. Tipps und Tricks: Vergabemanagement = Projektmanagement
6.1 Zeitplanung
6.2 Koordination und Moderation sämtlicher Verfahrensbeteiligter