Wertungs- und Zuschlagskriterien
Wertungskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer die eingegangenen Angebote im Vergabeverfahren bewertet und miteinander verglichen werden. Sie dienen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Zuschlagskriterien sind die spezifischen Kriterien, die festlegen, welches Angebot den Zuschlag, also den Zuschlagsentscheid, erhält.
Dabei müssen die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zwingend in den Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung aufgeführt werden.
Ziele und Bedeutung
Ermittlung des besten Angebots:
Sicherstellung, dass das ausgewählte Angebot den besten Preis und die beste Qualität bietet.
Transparenz und Fairness:
Förderung eines fairen und transparenten Vergabeprozesses, bei dem alle Bieter nach denselben Maßstäben bewertet werden.
Optimale Verwendung öffentlicher Mittel:
Sicherstellung der wirtschaftlichen und effizienten Verwendung öffentlicher Gelder.
Die folgenden Arten von Wertungs-/Zuschlagskriterien stehen dafür zur Verfügung:
Preis:
Der Angebotspreis spielt eine zentrale Rolle und wird häufig als wichtigstes Kriterium verwendet. Es kann der niedrigste Preis oder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sein.
Qualität:
Kriterien zur Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung, z.B. technische Leistungsfähigkeit, Innovationsgrad, Zuverlässigkeit, Lebensdauer und Wartungskosten.
Liefer- und Ausführungszeit:
Kriterien zur Bewertung der angebotenen Liefer- oder Ausführungszeit, z.B. Lieferfrist, Verfügbarkeit und Termintreue.
Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit:
Kriterien zur Bewertung der ökologischen Aspekte des Angebots, z.B. Energieeffizienz, Umweltfreundlichkeit, Ressourcenschonung und Recyclingfähigkeit.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Kriterien zur Bewertung der Qualifikationen und Erfahrungen des Bieters, z.B. Referenzen, Personalqualifikationen und technische Ausstattung.
Mit der genausten Definition des Leistungsgegenstandes und den davon abgeleiteten Eignungs-, Wertungs- und Zuschlagskriterien kann die Vorbereitung des Verfahrens abgeschlossen werden und - je nach Verfahrensart - zur Antrags-/Angebotsabgabe aufgefordert werden.