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Abschlussbedingungen

Aufforderung zur Antrags-/Angebotsabgabe - Auftragsbekanntmachung

Um die Vorbereitung es Vergabeverfahrens abschließen zu können, ist es notwendig, dass der Leistungsgegenstand - je nach Verfahrensart – erschöpfend und abschließend vergleichbar zusammengefasst wurde. Davon ausgehend kann der Auftraggeber erst die Eignungs-, Wertungs- und Zuschlagskriterien ableiten, die für eine erfolgreiche Vergabe notwendig sind.

Mit diesen vorliegenden Informationen kann entsprechend die Bekanntmachung als offizielle Veröffentlichung des Vergabeverfahrens vorbereitet und an den Datenservice Öffentlicher Einkauf (DÖE) übermittelt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie über den DÖE – Datenservice Öffentlicher Einkauf.

Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf Bund.de und/oder TED bzw. mit dem Abschluss der Vorbereitung* wird das Vergabeverfahren offiziell gestartet und der (öffentliche) Wettbewerb zur Antrags-/Angebotsabgabe eingeleitet.

* Je nach Verfahrensart werden direkt Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; die Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung ist dann nicht notwendig.