Fristverlängerung
Unvorhergesehene Umstände, die bei der ursprünglichen Fristsetzung nicht vorhersehbar waren (z.B. technische Probleme, Änderungen der Anforderungen, etc.), können zur Verlängerung der Antrags-/Angebotsfrist führen. Aber auch die Notwendigkeit, zusätzliche Informationen oder Klarstellungen zur Ausschreibung bereitzustellen, können eine Fristverlängerung erzwingen. Daher können Bewerber/Bieter um eine Verlängerung bitten, um ausreichend Zeit für die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Teilnahmeantrags/Angebots zu haben.
Die Frist ist angemessen, in Anlehnung an den Umfang der Aktualisierung/Ergänzung, zu verlängern.
Alle potenziellen Bewerber/Bieter müssen zeitnah über die Fristverlängerung informiert werden. Eine Fristverlängerung muss in der öffentlichen Phase eines Vergabeverfahrens ebenfalls über eine Änderungsbekanntmachung bekannt gegeben werden. Es wäre ebenfalls sinnvoll über eine allgemeine Bewerber-/Bieterinformation die Gründe für die Fristverlängerung kurz zu erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten.
Durch diese sorgfältige Vorgehensweise wird sichergestellt, dass eine Fristverlängerung fair und transparent gehandhabt wird und die Integrität des Vergabeverfahrens gewahrt bleibt.
Je nach Verfahrensordnung werden zum Thema Fristen vergaberechtliche Vorgaben definiert.
Abschließend ist eine Fristverlängerung entsprechend zu dokumentieren.
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