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Abschlussbedingungen

Eignungskriterien

Die Eignungsprüfung ist ein zentraler Bestandteil des Vergabeverfahrens, der sicherstellt, dass nur leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten. Sie dient der Qualitätssicherung, Minimierung von Projektrisiken und Förderung eines fairen Wettbewerbs. Trotz des hohen administrativen Aufwands und der Herausforderungen bei der transparenten Durchführung bleibt sie ein unverzichtbares Instrument im Vergaberecht.

Hierbei ist zu beachten, dass die Eignungsprüfung bei einstufigen Verfahren gleichzeitiger Bestandteil der Angebotsbewertung ist, wobei sie bei mehrstufigen Verfahren, abseits der Angebotsbewertung, auf Basis der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durchgeführt wird.

Die Eignungsprüfung basiert auf drei Hauptkategorien:

Überprüfung der rechtlichen und ethischen Integrität des Unternehmens; Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.

Beispiele: Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Verhaltenskodizes.

Nachweis der technischen und beruflichen Fähigkeiten des Unternehmens.

Beispiele: Referenzen über vergleichbare Aufträge, Qualifikationen des Personals, technische Ausrüstung.

Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität des Unternehmens.

Beispiele: Jahresabschlüsse, Umsatzzahlen, Bonitätsnachweise.

Für die einzelnen Bestandteile der jeweiligen Hauptkategorie können außerdem sogenannte Mindestanforderungen definiert. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass sie in einem angemessenen Maß definiert werden.

Neben den Eignungskriterien müssen jedoch auch Wertungs- und Zuschlagskriterien definiert werden.