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Abschlussbedingungen

Schwellenwert

Im Vergaberecht spielen Schwellenwerte eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der anzuwendenden Verfahrensordnungen und -wahl.

Aktualisierung der Schwellenwerte

Schwellenwerte werden regelmäßig überprüft und angepasst, um die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen widerzuspiegeln. In der Europäischen Union erfolgt die Aktualisierung der Schwellenwerte in der Regel alle zwei Jahre. Diese Anpassungen basieren auf den Wechselkursen und der wirtschaftlichen Entwicklung, um die Kaufkraftparität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die aktuellen Schwellenwerte werden durch Verordnungen der Europäischen Kommission festgelegt und veröffentlicht. Durch regelmäßige Aktualisierungen werden die Schwellenwerte an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, was die Rechtssicherheit und Fairness im öffentlichen Beschaffungswesen gewährleistet.

Durch die Einteilung in Schwellenwerte wird ermittelt, ob eine Leistung in der Unter- (national) oder Oberschwelle (eu-weit) ausgeschrieben werden muss. Ausgehend von dieser Einteilung wird die entsprechende Verfahrensordnung als auch die Wahl der Verfahrensart abgeleitet.

Nationale Schwellenwerte

  • Diese gelten für Aufträge, deren Wert unterhalb der festgelegten EU-Schwellenwerte liegt.
  • Für diese Aufträge sind meist vereinfachte und weniger strenge Vergabeverfahren vorgesehen.
  • Nationale Schwellenwerte können je nach Land variieren und sind in den nationalen Vergabegesetzen geregelt.

EU-Schwellenwerte

  • Diese gelten für Aufträge, deren Wert die festgelegten EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
  • Für diese Aufträge müssen die EU-weiten Vergabevorschriften angewendet werden, was eine europaweite Bekanntmachung und strengere Verfahrensregeln einschließt.
  • Die Schwellenwerte sind in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt und werden regelmäßig angepasst.

Einteilung Schwellenwerte

Mit der Änderung durch die EU-Kommission gelten seit dem 01. Januar 2024 folgende EU-Schwellenwerte, getrennt nach öffentlicher Auftrag und Auftraggeber:

  • Für Bauaufträge im Bereich von öffentlichen Auftraggebern, Sektorenaufgraggebern und für Baukonzessionen: 5.538.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden: 143.000 Euro zzgl. MwSt.